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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8150 Euro belegt.
Im Rahmen des Drittligaspiels gegen 1860 München am 18. Mai 2019 zündeten Jenaer Zuschauer vier Bengalische Feuer und mindestens sieben Raketen, wovon drei in Richtung des Münchner Zuschauerblocks geschossen wurden. Darüber hinaus wurden aus dem Jenaer Zuschauerbereich zwei Böller in den Innenraum geworfen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger sowie einem weiteren unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5300 Euro belegt. Zudem erhält Co-Trainer Lucca Strolz wegen eines unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.
In der 82. Minute des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 4. Mai 2019 warf ein Zuschauer ein Feuerzeug nach einem der Schiedsrichterassistenten, welches diesen nur knapp verfehlte. Nach dem Schlusspfiff flogen weitere Gegenstände in Richtung des Schiedsrichtergespanns, zudem verschafften sich Zuschauer unerlaubt Zutritt zum Innenraum. Eine Person schlug einen der Schiedsrichterassistenten gegen den oberen Bereich des Rückens. Ferner flog ein Stuhl in Richtung des Gespanns und fiel hinter diesem auf den Boden.
Darüber hinaus äußerte sich Jenas Co-Trainer Lucca Strolz nach Abpfiff besagten Würzburg-Spieles unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann.
Der Verein und der Co-Trainer haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1960 Euro belegt.
In der 65. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. Februar 2019 zündeten Jenaer Zuschauer einen Blinker und einen Rauchkörper. In der 75. Minute folgte das Abbrennen dreier weiterer Rauchkörper, wodurch Rauchschwaden auf das Spielfeld zogen. Die Fortsetzung der Begegnung verzögerte sich dadurch um etwa eine halbe Minute.
Der Verein hat fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9500 Euro belegt.
Unmittelbar vor dem Drittligaspiel beim TSV 1860 München am 16. Dezember 2018 zündeten Jenaer Zuschauer zwölf Rauchkörper und einen Böller. In der 47. und 55. Minute folgten zwei weitere Rauchkörper, in der 74. Minute detonierte auf dem Spielfeld zudem ein aus dem Gästeblock geworfener Böller. Ferner wurden während der Partie mindestens fünf Becher aus dem Jenaer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.
In der 76. Minute des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 2. Februar 2019 wurde ein Spieler der Heimmannschaft während der Ausführung eines Eckballs von einem aus dem Jenaer Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. In der 86. Minute flogen weitere Feuerzeuge und Teile von Fahnenstangen in Richtung eines Spielers der Heimmannschaft, ohne diesen zu treffen.