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1. FC Kaiserslautern
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Mainzer AfD-Politiker Münzenmaier kündigt Berufung gegen Urteil wegen Hooligan-Angriffs an
www.wormser-zeitung.de/politik/rheinland...iffs-an_18266690.htm
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
In der 86. Minute des Zweitligaspiels gegen Darmstadt 98 am 4. August 2017 war ein FCK-Anhänger auf das Spielfeld gelaufen, weshalb die Begegnung zwischenzeitlich unterbrochen werden musste. Darüber hinaus waren zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 9. September 2017 im Gästeblock mehrere Rauchkörper gezündet worden.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen eines Werktages Einspruch eingelegt werden.
www.dfb.de/news/detail/6000-euro-geldstr...8e1887ac810281acee4a
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In den frühen Morgenstunden des 18. Januar 2018 fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei Fans des 1. FC Kaiserslautern statt. Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei tauchten dabei nicht nur bei den Betroffenen zu Hause auf, sondern auch am Arbeitsplatz und an der Uni. Hintergrund der Hausdurchsuchungen sind Vorfälle beim Heimspiel des 1.FCK gegen den MSV Duisburg im letzten Jahr, bei dem es zu Festnahmen von FCK-Fans kam und im Nachgang mehrere Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch seitens der Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden. Im Zuge dieser Ermittlungen scheint die Staatsanwaltschaft jedoch über nicht genügend Beweise gegen die FCK-Fans zu verfügen. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich durch die Hausdurchsuchungen nun, diese bisher schwache Beweislage zu verbessern – im Visier der Beamtinnen und Beamten waren neben Kleidungsstücken, vor allem Handys bzw. Smartphones und PCs der Betroffenen.
Den Betroffenen empfehlen wir, sich bei uns zu melden und sich spätestens jetzt einen Anwalt zu nehmen, um unter anderem zu überlegen, Beschwerde gegen die Durchsuchung einzulegen sowie die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung der Gegenstände prüfen lassen.
Grundsätzlich möchten wir an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass vor allem Daten aus Handys und Computern sehr interessant für Polizei und Staatsanwaltschaft sind, offenbaren sie doch bei nicht ausreichender Verschlüsselung, Kontakte und Chatverläufe sowie weiteres brisantes Datenmaterial. Ebenfalls möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf unsere Infobroschüre verweisen, in der ihr grundlegende Rechtshilfetipps erfahrt. Diese findet ihr => hier <=.
rot-weisse-hilfe.de/?p=234
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(Fotos: wochenendpoebler.blogspot.de/ )
www.turus.net/fotostrecke/sport/1-fc-kaiserslautern.html
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