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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten 1. FC Kaiserslautern und Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss der FCK 4500 Euro zahlen, Münster 4000 Euro.
Kurz vor Beginn des Drittligaspiels des 1. FC Kaiserslautern bei Preußen Münster am 1. Februar 2019 zündeten Zuschauer der Gastmannschaft mindestens zehn Blinker an. In der 80. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Münsteraner Fanbanner gezeigt, das nach dem Spiel verbrannt wurde.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
In der 41. Spielminute des Drittligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 13. März 2019 wurden aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich hinter dem Tor vier Feuerzeuge auf das Spielfeld in Richtung des Braunschweiger Torhüters geworfen. Dieser wurde nicht getroffen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.