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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.450 Euro belegt.
Im Rahmen des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 7. Oktober 2019 hatten Bielefelder Zuschauer insgesamt 41 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Da der Verein einen der Täter identifizieren konnte, reduziert sich die eigentlich gemäß der bestehenden Richtlinie zu verhängende Geldstrafe in Höhe von 24.600 Euro um 25 Prozent.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro belegt.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 2. August 2019 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um eine halbe Minute.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro belegt.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim MSV Duisburg am 29. April 2019 brannten Bielefelder Zuschauer mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus zündete ein Bielefelder Anhänger in der 47. Minute einen Blinker.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.