Hallescher FC

13 Mai 2019 15:51 #40348 von Twixx
Twixx antwortete auf Hallescher FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt.

In der 65. Minute des Drittligaspiels gegen den KFC Uerdingen 05 am 1. März 2019 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 18 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/6300-euro-geldstr...alleschen-fc-202385/
24 Jul 2019 21:05 #40892 von Twixx
Twixx antwortete auf Hallescher FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 18. Mai 2019 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 14 Rauchtöpfe und zwei Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/5600-euro-geldstr...alleschen-fc-205364/
03 Aug 2019 22:02 #40983 von Kalindo
Kalindo antwortete auf Hallescher FC
HFC Chemie vs. Chemnitzer FC

www.youtube.com/watch?v=621g24SwR-8
30 Aug 2019 15:10 #41304 von Twixx
Twixx antwortete auf Hallescher FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 27. Juli 2019 zündeten Hallenser Zuschauer im Rahmen einer Choreografie einen Nebeltopf und sieben Bengalische Feuer. Das Spiel musste daraufhin für circa eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/3360-euro-geldstr...alleschen-fc-206737/
23 Sep 2019 23:37 #41505 von Twixx
Twixx antwortete auf Hallescher FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten Hallescher FC und FC Bayern München II sowie den Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Regensburg muss 5760 Euro zahlen, München 1400 Euro und Halle 720 Euro.

In der 17. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Bayern München II am 19. August 2019 wurden aus dem Hallenser Zuschauerblock zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel wurde daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/geldstrafen-fuer-...n-regensburg-207842/
15 Okt 2019 16:10 #41699 von Twixx
Twixx antwortete auf Hallescher FC

Stellungnahme zum Choreoverbot in Mannheim!

Am Samstag gastiert der Hallesche FC nach fast 28 Jahren wieder in Mannheim! Ein Highlight im Spielplan der Saison. So rollt auch wieder ein randvoller HFC-FANKURVEN EXPRESS in den Südwesten der Republik. Die Vorfreude auf dieses Spiel war bisher in sämtlichen Kreisen der HFC-Fanszene spürbar. „Vorfreude ist die schönste Freude“ sagt ein altes Sprichwort nicht umsonst. Diese positive Grundstimmung scheint der SV Waldhof Mannheim jedoch zerstören zu wollen, indem er uns als Fans einzuschränken versucht. Die Offiziellen des SV Waldhof haben ein Verbot für Choreografien ausgesprochen, sowohl für die Heimseite, wie auch für den Gästebereich. Die Begründung: Beim letzten Heimspiel des SV gegen Hansa Rostock kam es zum Einsatz von Pyrotechnik und einem Angriff auf einen Polizisten. Uns ist es unverständlich, wieso wir als HFC -Fans für etwaige Verfehlungen von anderen Fans büßen sollen. Was können wir dafür? Wieso werden wir in die Haftung genommen? Oder anders gefragt: Was kann die Gesamtheit an Fans für das vermeintliche Fehlverhalten einzelner? Wer glaubt, dass solche Kollektivstrafen das Zünden pyrotechnischer Erzeugnisse zu 100 Prozent ausschließen, der ist auf einem Holzweg. Ebensowenig wird ein Verbot von Materialien Angriffe auf Sicherheitskräfte einschränken, im Gegenteil führt es eher zu Auseinandersetzungen an den Einlässen was unzählige Beispiele in der Vergangenheit gezeigt haben! An dieser Stelle verweisen wir auf die ausführliche Stellungnahme des Pro Waldhof e.V. , welcher ebenfalls die Sinnhaftigkeit des Choreoverbots anzweifelt. Selbst ohne Choreografien kam es in Mannheim, Halle und in anderen deutschen Stadien schon zu zahlreichen Pyroshows. Interessant ist wohlgemerkt, dass uns aufgrund der Ereignisse der letzten Woche Trauerbekundungen in Form einer Choreo erlaubt wurden. Hier scheint man „von oben“ festlegen zu wollen, was wir als Fans zu zeigen haben und was eben nicht. Wieso ist eine Trauerchoreo erlaubt und eine „normale“ Choreo nicht? Hat man dort einfach nur Angst vor „schlechter“ Presse? Wir als HFC-FANKURVENRAT sprechen uns klar gegen dieses Choreoverbot des SV Waldhof Mannheim aus! Choreografien sind ein fester Bestandteil der Fankultur und dürfen nicht als „erzieherische“ Maßnahme herhalten! Wir fordern den SV Waldhof Mannheim auf dieses Choreoverbot vollumfänglich aufzuheben um die positive Stimmung nicht ins Gegenteil zu wandeln! Für ein Fußballfest mit freien Kurven!

HFC-FANKURVENRAT
im Namen der HFC-Fanclubs


hfcfankurvenrat.wordpress.com/2019/10/15...oYS7qmwW6hmBKDg_Gfn0
13 Nov 2019 19:08 #42027 von Twixx
Twixx antwortete auf Hallescher FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 19. Oktober 2019 wurden im Hallenser Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


www.dfb.de/news/detail/5250-euro-geldstrafe-fuer-halle-210186/