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Wegen weiterer Zuschauer-Vorkommnisse während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 9. November 2019 hat das DFB-Sportgericht den Hamburger SV wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Hamburger Zuschauer hatten insgesamt 30 Bengalische Feuer abgebrannt und dabei nach Spielende eigenes Choreo-Material in Brand gesetzt, so dass die Feuerwehr löschen musste.
Der HSV hat diesem Einzelrichter-Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.800 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 11. August 2019 wurden im Hamburger Zuschauerbereich insgesamt 22 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde nach Spielende ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.