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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Vor der Bundesligapartie gegen Borussia Mönchengladbach am 28. Januar 2017 wurden im Leverkusener Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Vor der Bundesligapartie gegen Borussia Mönchengladbach am 28. Januar 2017 wurden im Leverkusener Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Wir als Gruppe Ultras Leverkusen sowie alle weiteren ultraorientierten Gruppen in der Nordkurve stellen ab sofort sämtliche Aktivitäten bei Heimspielen von Bayer 04 Leverkusen ein. Das bedeutet, dass wir bis auf weiteres auf den Besuch der Heimspiele im Stadion verzichten werden.
Weitere Informationen erhaltet ihr bei Fragen am Stadioneck.
Mehr Infos unter:Zu Beginn der aktuell laufenden Saison spielten wir im Sportpark Husterhöhe in Pirmasens, in der ersten Pokalrunde gegen den SC Hauenstein. Wie bei so gut wie jedem anderen Spiel stellten die Ultras Leverkusen im Gästeblock zwei Vorsänger, die die mitgereisten Bayer-Fans animieren sollten. Im Anschluss an diese Partie erhielten nun beide Vorsänger der Ultras eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, ein lokales Stadionverbot im Sportpark Husterhöhe und dazu noch ein bundesweit gültiges Stadionverbot bis März! Außerdem erhielt einer der beiden zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 823,50€!
Die Begründung hierfür lässt jedem Vollblutfan und jedem Verfechter der Fankultur die Haare zu Berge stehen. Die Stadt Pirmasens kreidet beiden Vorsängern an, dass diese in Ihrer Funktion als Capo den Zaun bestiegen und von dort aus den Block angeheizt haben. Dabei findet die Tatsache, dass sowohl wir selbst im Jahr 2010, als auch andere Szenen im Sportpark Husterhöhe bereits den Gästeblock in Pirmasens besucht und ebenfalls den Zaun bestiegen haben und dass dieses Vorgehen zum Spielalltag in deutschen Fanblöcken gehört keine Beachtung. Hier wird das Hausrecht willkürlich eingesetzt und missbraucht! Vermutlich als Werkzeug für eine Retourkutsche, aufgrund der beim Einlauf gezeigten Tifoshow mit bunten Rauchakzenten. Anders können auch wir uns nicht erklären, warum ausgerechnet unsere Capo’s einer solchen Anzeige ausgesetzt werden, während die Vorsänger anderer Szenen „business as usual“ betreiben und richtigerweise das Stadion ohne Anzeige wieder verlassen können.
Nach Rücksprache mit unseren Anwälten und den Betroffenen haben wir uns dazu entschieden die Strafen zu akzeptieren, da es, wie man sieht, im Rahmen des Hausrechtes durchaus möglich ist auch die absurdesten Dinge unter Strafe zu stellen.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.
Vor dem Spiel im DFB-Pokal beim SC Hauenstein am 21. August 2016 sowie während der Bundesligapartie beim 1. FC Köln am 21. Dezember 2016 wurde im Leverkusener Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.