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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.
Vor dem Anpfiff sowie zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 27. Oktober 2018 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich jeweils mindestens 20 Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Eintracht Frankfurt und den VfB Stuttgart sowie Zweitligist 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Frankfurt muss 10.000 Euro zahlen, Stuttgart 4000 Euro und Magdeburg 3000 Euro.
In der 45. Minute des Stuttgarter Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 16. September 2018 wurde der den Eckball ausführende Freiburger Spieler von einem Stuttgarter Zuschauer bespuckt.
12.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokal-Spiels beim FC Hansa Rostock am 18. August 2018 hatten Stuttgarter Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
www.dfb.de/news/detail/60000-euro-geldst...fb-stuttgart-187919/Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach
Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines
unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe
von 60.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für
sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen
verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen
werden.Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Februar 2018 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich nach Aufziehen
einer Teilblockfahne, unter der sich Personen vermummten, mehrere
Rauchbomben gezündet. Dadurch entstand eine starke Rauchentwicklung. In
diese Rauchentwicklung hinein wurden im gleichen Sektor etwa 80
Bengalische Fackeln abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch
um rund zwei Minuten.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.