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www.dfb.de/news/detail/2500-euro-geldstr...union-berlin-187856/Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach
Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines
unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe
von 2500 Euro belegt.Nach dem Zweitligaspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Februar 2018 wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller gezündet. Darüber hinaus
wurden mit Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2.
März 2018 zwei Bengalische Fackeln im Gästebereich abgebrannt.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
2400 Euro Strafe für Union-Fan wegen geklautem Fan-Schal
Gegen den Union-Fan, der einem Braunschweig-Anhänger den Schal geklaut haben soll, ist jetzt das Urteil vor dem Amtsgericht gefallen.