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LOK UND CHEMIE ERHALTEN GELDSTRAFEN UND BEWÄHRUNGSAUFLAGEN
Der 1. FC Lokomotive Leipzig erhielt gestern das Urteil des Sportgerichtes des NOFV für verschiedene Vorgänge bei Meisterschaftsspielen am 29.7.2017 und 22.11.2017 gegen die BSG Chemie Leipzig.
Darin wurde der 1. FC Lok zu einer Gesamtgeldstrafe von 12.000 Euro sowie zu einem Zuschauerteilausschluss für das nächste Heimspiel gegen die BSG Chemie Leipzig verurteilt. Die letztere Maßnahme wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bei Nichtbewährung erfolgt eine Begrenzung der Zuschauerzahl beim nächsten Meisterschaftsheimspiel gegen die BSG Chemie auf 3.000 Personen.
Von der Gesamtgeldstrafe können 4.000 Euro ersatzweise für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Folgende Vorkommnisse wurden in das Urteil einbezogen:
Spiel am 29.07.2017:
• das Übersteigen des Spielfeldbegrenzungszauns von 2 Personen
Spiel am 22.11.2017:
• das Zünden von bengalischen Feuern in der Fankurve beim Einlaufen der Mannschaften
• das Werfen eines Feuerzeuges im Bereich der Gegengerade in der 13. Minute
• das Zünden von Raketen im Bereich der Gegengerade in der 49. Minute
• das Zünden von bengalischen Feuern im Bereich der Gegengerade in der 67. Minute
• das Überschütten des Gästetrainers mit einem Bier bei der Pressekonferenz
Geschäftsführer Martin Mieth: "Wir werden das Urteil in Ruhe analysieren und dann zusammen mit unserem Rechtsbeistand entscheiden, ob wir gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.“