Hansa Rostock
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufung des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt die am 20. November 2018 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verhängte Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestehen. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre.
Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Die Richtlinie für die Antragspraxis des Kontrollausschusses, die mit Vereins- und Fanvertretern entwickelt und aus der gängigen Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit abgeleitet wurde, bildet Mindeststrafen für Normalfälle ab. Im vorliegenden Fall wäre eine höhere Strafe möglich und angemessen gewesen. Das Bundesgericht darf aber grundsätzlich keine höheren Strafen als die Vorinstanz verhängen, insofern nur der Verein und nicht der Kontrollausschuss in Berufung gegangen ist."
Ein Großteil der verhängten Geldstrafe resultiert aus den Geschehnissen während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018, als Rostocker Zuschauer mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abbrannten, eine Rakete abschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum warfen. Darüber hinaus wurden vor und während dem Drittligaspiel bei Sonnenhof Großaspach am 22. September 2018 im Rostocker Zuschauerbereich mindestens sieben Bengalische Fackeln und acht Rauchtöpfe gezündet.
www.dfb.de/news/detail/dfb-bundesgericht...fung-zurueck-197733/
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(Fotos: Tom, Jean Falkner, Aumi)
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt, Zweitbundesligist SSV Jahn Regensburg sowie die beiden Drittligisten FC Energie Cottbus und FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Frankfurt muss 24.000 Euro zahlen, Regensburg 3500 Euro, Cottbus 4200 Euro und Rostock 3000 Euro.
In der 65. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 3. Dezember 2018 wurde aus dem Rostocker Zuschauerblock ein voller Bierbecher in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen. Darüber hinaus wurde am 8. Dezember 2018 vor dem Drittligaspiel beim KFC Uerdingen in beiden Herren-WC-Bereichen des Gästesektors Feuer durch Rostocker Zuschauer gelegt, dessen Rauch sich auch im Stadionbereich ausbreitete. Dies führte zum Einsatz der Feuerwehr und einem vorübergehenden Stopp an der Einlasskontrolle im Gästebereich. Zudem brannten Rostocker Zuschauer kurz nach Anpfiff des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 15. Dezember 2018 zwei Bengalische Feuer ab.
Die Vereine haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/geldstrafen-fuer-...-und-rostock-197995/
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Die Staatsanwaltschaft Rostock hat die Ermittlungen gegen die Hooligangruppe "Nordische Wut" eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher dem NDR auf Nachfrage. Seit 2017 ermittelten demnach Polizei und Staatsanwaltschaft gegen drei Mitglieder wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Gruppierung wurde durch ein Video bekannt, in dem sie sich ihrer Taten rühmte. Das Video wurde zuerst auf einer russischen Szeneplattform veröffentlicht.
www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpo...lt,hooligans520.html
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www.turus.net/sport/fussball/10076-13-ja...r-hansa-rostock.html