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- Polizeieinsätze beim Fußball: Schluss mit dem Einsatz von Reizgas bzw. Pfefferspray!
Polizeieinsätze beim Fußball: Schluss mit dem Einsatz von Reizgas bzw. Pfefferspray!
- Steffen
www.youtube.com/watch?v=lZGTkZikHgA
- Hannibal Fletcher
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- Beiträge: 586
- Karlo
Unmittelbar danach stürmten die links und rechts positionierten Polizeieinheiten, darunter auch eine sächsische Einheit, seitlich in die Menschenmenge vor der Schleuse und schlugen auf alles ein, was ihnen in den Weg kam. Desweiteren kam es zu einem massiven Einsatz von Pfefferspray, welches nicht gezielt, sondern großflächig eingesetzt wurde.
Auch an dieser Stelle fand von Seiten des 1. FCM, aber auch der Polizei, keinerlei Kommunikation statt. Vielmehr attackierten mehrfach Beamte einer dort eingesetzten Berliner Einsatzhundertschaft die dicht gedrängten Menschen mit Faustschlägen und Pfefferspray. Nachdem auch im Bereich zwischen dem letzten Zugang C und Zugang B immer wieder Beamte mit Pfefferspray gegen die vor dem Eingang wartenden Fans vorgingen, zogen sich schließlich die Ordnungskräfte fast komplett vom Stadioneingang zurück.
Bei der zuvor beschriebenen Einkesselung von etwa 200 Fans attackierten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bundespolizei wahllos Personen mit Faustschlägen und Tritten, zusätzlich setzten sie Schlagstöcke sowie Pfefferspray/Tränengas ein. Zu keinem Zeitpunkt kümmerte sich die Polizei um die teilweise schwer verletzten Fans, vielmehr wurde davon berichtet, dass Rettungskräften der Zugang zu offensichtlich verletzten Menschen verweigert wurde.
An Widerwärtigkeit kaum zu überbieten! Alles nachzulesen bei der schwarz-gelben Hilfe:
www.schwarz-gelbe-hilfe.de/aufarbeitung-...chwarz-gelben-hilfe/
- Joachim
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Infos dazu, was Privatpersonen betrifft:
www.pfefferspray-kaufen.net/ist-pfefferspray-legal/
deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/
- Kalindo
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www.youtube.com/watch?v=jLC63nZCZ7Y
- Egon
- Kalindo
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Bürger dürfen Polizisten filmen
Macht die Polizei Aufnahmen von Versammlungen, darf ihrerseits gefilmt werden. Nicht nur damit stärkt Karlsruhe das Demonstrationsrecht.
www.taz.de/!5240392/