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EU: Keine Regelung für Handgepäck
Dienstag, 6. Mai 2008
Vorschriften zur Beschränkung der Handgepäckgröße an Bord eines Flugzeugs werden nicht von der EU geregelt. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahme die zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten für die Fluggäste nicht rechtfertigt.


Sicherheitsexperten hatten geraten, die höchstzulässigen Abmessungen von Handgepäck in der gesamten EU auf 56 cm x 45 cm x 25 cm zu beschränken. Wie bisher werden nun die einzelnen Fluggesellschaften über Größe, Form und Anzahl des Handgepäcks entscheiden, und dabei diese Vorschriften ihren Flugzeugen anpassen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben auch weiterhin das Recht, strengere Vorschriften zu erlassen, wenn dies aufgrund lokaler Gegebenheiten oder als Reaktion auf eine terroristische Bedrohung erforderlich ist. EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot dazu: “Wir müssen die Erfordernisse der Sicherheit gegen die Bequemlichkeit für die Fluggäste abwägen. Wir verfügen bereits über sehr strenge Vorschriften für die Sicherheitskontrolle, und ich denke, dass wir den Nutzen eingehend prüfen sollten, ehe wir diese Vorschriften weiter verschärfen. In diesem Fall ist klar, dass die Unannehmlichkeiten zusätzlicher Beschränkungen schwerer wiegen würden als der Zugewinn an Sicherheit.“

Die Beschränkungen für die Größe des Handgepäcks sollten ab Mai 2007 gelten, damit die Luftverkehrsgesellschaften und Flughäfen ausreichend Zeit hatten, die erforderlichen Änderungen der Verfahren vorzunehmen und die Fluggäste entsprechend zu informieren. Die EU-Kommission beschloss jedoch, die Einführung dieser Regelung um ein weiteres Jahr zu verschieben, um weitere Studien zur Wirksamkeit der geplanten Vorschriften abzuwarten. Hinter der Beschränkung der Handgepäckgröße stand die Überlegung, dass die Aufgabe des Flughafensicherheitspersonals, verbotene Gegenstände im Handgepäck aufzuspüren, durch die Größe des Gepäcks erschwert wird, da größere Gepäckstücke in der Regel auch mehr Gegenstände enthalten. Aus den Studien ging jedoch hervor, dass die Größe des Handgepäcks weit weniger Einfluss auf die Leistung des Sicherheitspersonals in Flughäfen hat als andere Faktoren, und dass die Wirksamkeit dieser Maßnahme nicht die zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten für die Fluggäste rechtfertigt.
 
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