| Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen |
| Mittwoch, 30. April 2008 | |
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Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung zur Durchführung der Verordnung über die Zuweisung von Zeitnischen angenommen. Darin werden einige Punkte erläutert, wodurch eine bessere Durchführung der geltenden Vorschriften gewährleistet und die effiziente Nutzung knapper Kapazität auf ausgelasteten Flughäfen der Gemeinschaft verbessert werden sollen. Insbesondere wird der so genannte „Sekundärhandel“ mit Zeitnischen auf Flughäfen zwischen Luftfahrtunternehmen gebilligt.
Die Kommission legt in der Mitteilung ihre Ansicht zur Durchführung der Verordnung in einer Reihe von Bereichen dar, die den Beteiligten besondere Schwierigkeiten bereiten. Dabei stützt sie sich auf eigene Erfahrungen und die der Mitgliedstaaten und der Beteiligten mit der Durchführung der Verordnung, die 2004 geändert worden war. Es wird erläutert, wie die Vorschriften in Bezug auf die Unabhängigkeit des Zeitnischenkoordinators, Neubewerber, örtliche Leitlinien und den Zeitnischentausch gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen auszulegen sind. Betont wird in der Mitteilung, dass eine bessere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Zeitnischenkoordinatoren erforderlich ist, um Objektivität und Transparenz der Zeitnischenzuweisung zu gewährleisten. Des Weiteren wird auf den zusätzlichen Nutzen verwiesen, den die Einführung eines Verfahrens für einen besseren Abgleich von Zeitnischen auf Flughäfen mit Flugdurchführungsplänen hätte. Weitere Infos: EU Air Transport Portal |
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