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EU stärkt Luftverkehrsbeziehungen mit Australien
Mittwoch, 30. April 2008
Die EU und Australien haben heute ein Luftverkehrsabkommen unterzeichnet, das es europäischen Fluggesellschaften ermöglicht, Flüge zwischen Australien und allen EU-Mitgliedstaaten anzubieten.


Durch dieses (als „horizontal“ bezeichnete) Abkommen werden staatszugehörigkeitsbedingte Beschränkungen in den bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Australien beseitigt. Dies ermöglicht jedem Luftverkehrsunternehmen der EU den Flugbetrieb zwischen Australien und allen EU-Mitgliedstaaten, in denen es eine Niederlassung unterhält. Durch das Abkommen wird das Bestehen des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes in den Beziehungen zwischen der EU und Australien bekräftigt. Es ist ein Beleg dafür, dass der Luftverkehrsbinnenmarkt eine Außendimension hat. Mit dem Abkommen wird anerkannt, dass es sich bei den Fluggesellschaften in der EU nicht mehr um nationale Gesellschaften, sondern um Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft handelt.

Dieses horizontale Luftverkehrsabkommen ersetzt nicht die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Australien, sondern bringt sie in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht, indem die in den bilateralen Luftverkehrsabkommen vorgesehenen staatszugehörigkeitsbedingten Beschränkungen beseitigt werden. Bislang wurden weltweit mit mehr als 30 Staaten horizontale Abkommen ausgehandelt. Über 650 Luftverkehrsabkommen wurden durch gemeinsame Anstrengungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten so geändert, dass statt des Nationalitätsprinzips der Grundsatz der Benennung von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zum Tragen kommt. Mit jährlich mehr als 4 Millionen Passagieren im Flugverkehr zwischen der EU und Australien sind die Luftverkehrsbeziehungen mit diesem Kontinent von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die EU.

Das horizontale Abkommen ist auch ein wichtiger erster Schritt für den Ausbau der Luftverkehrsbeziehungen mit Australien. Der Luftverkehr ist für die Beziehungen zwischen beiden Regionen von entscheidender Bedeutung, da er Verbindungen zwischen den Menschen, den Kulturen und den Unternehmen herstellt. Die Europäische Kommission hat bereits im September 2005 vorgeschlagen, umfassendere Luftverkehrsverhandlungen mit Australien aufzunehmen. Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat erörtert.

Das angestrebte Ergebnis dieser umfassenderen Verhandlungen wäre ein innovatives Luftverkehrsabkommen, mit dem zwei untrennbare Ziele verfolgt werden: die Marktöffnung zur Verbesserung der Marktchancen für die europäische Luftverkehrsbranche sowie die Gewährleistung ordnungspolitischer Konvergenz und Zusammenarbeit in Bereichen wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr, Umweltschutz und Wettbewerbsrecht.
 
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