Aktuell
| Falsche Kilometerzahl: Rücktritt vom Kaufvertrag |
| Dienstag, 8. April 2008 | |
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Wenn ein Gebrauchtwagenhändler eine falsche Motorlaufleistung im
Kaufvertrag angibt, kann der Käufer des Wagens nach Informationen des
ADAC vom Kaufvertrag zurücktreten. Lediglich eine Abweichung von zwei
bis drei Prozent der tatsächlichen Kilometerzahl des Fahrzeugs ist
tolerabel. ADAC-Juristen sehen in dieser Entscheidung des OLG Rostock eine Stärkung der Rechte des Verbrauchers. Der Käufer kann sich darauf verlassen, bei falscher Angabe der Kilometerzahl vom Vertrag zurücktreten zu können. |
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