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Deutschland
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Donnerstag, 01. November 2007 um 11:00 |
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Am 1. November wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten
Generation eingeführt. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe
enthalten zusätzlich zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im
Chip. Damit setzt Deutschland als erster Mitgliedstaat der Europäischen
Union alle Vorgaben der 2002 in Kraft getretenen passrechtlichen
EG-Verordnung um.
Wer ab dem 1. November einen Reisepass beantragt, wird zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahm
egerät, einen Scanner, legen. Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei GmbH versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können.
Die nationale Rechtsgrundlage für sämtliche Neuerungen bilden die im Juli dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedete Passgesetznovelle sowie die begleitenden Verordnungen. Neben der Einführung der Fingerabdrücke im ePass wurden darin weitere Änderungen im Pass- und Ausweiswesen zum 1. November 2007 geregelt, beispielsweise ändern sich die Laufzeiten bei Kinderreisepässen. Einen Grund, zum Stichtag extra das Bürgeramt aufzusuchen, gibt es allerdings nicht: Alte Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Auch die Passgebühren bleiben unverändert.
Infos: ePass
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