„Unmittelbar bevorstehende reine Städtereisen nach Istanbul, die vor den Anschlägen gebucht wurden, können unserer Ansicht nach wegen höherer Gewalt kostenlos gekündigt werden“, meint Sabine Fischer, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn die dortige Gefahrenlage habe ein solches Maß erreicht, dass ein Urlaub mit einer erheblichen Gefährdung für Reisende verbunden sei. Urlauber in Istanbul, deren Städteurlaub durch die Anschläge jetzt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist (zum Beispiel gebuchtes Hotel und Umgebung betroffen), können den Reisevertrag kündigen und den Veranstalter um einen Rückflug nach Hause bitten. Sie müssen lediglich den Reisepreis bis zum Tag der Anschläge begleichen. Die Mehrkosten der Rückreise teilen sich in einem solchen Fall Reisender und Veranstalter. „Soweit Istanbul allerdings nur Teil einer gebuchten Rundreise oder eines Ausflugspaketes ist, kann nicht gleich das gesamte Reisepaket gekündigt werden“, ergänzt Fischer und kündigt an: „Für den späteren Ausfall dieser Reiseleistung können jedoch innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende Mängelansprüche beim Veranstalter geltend gemacht werden.“
Reisen in andere beliebte Touristenziele wie an die Türkische Riviera können nach Auffassung der Verbraucherschützerin vorerst nicht kostenfrei storniert werden. Dennoch besorgte Reisende sollten sich für diese Reiseziele mit einem kostenlosen Umbuchungswunsch an ihre Veranstalter wenden, die erfahrungsgemäß Verständnis für ihre Kunden aufbringen. Urlauber, die ihre Reise nicht bei einem Veranstalter gebucht, sondern selbst zum Beispiel über das Internet organisiert haben, können einen separat gebuchten Flug nach/von Istanbul leider nicht kostenfrei stornieren, sofern die Flüge durchgeführt werden. Auch hier kann die Fluggesellschaft bei Bedarf nur um eine Kulanzregelung gebeten werden. Welches Recht im Rücktrittsfall auf selbst gebuchte Hotels, Transfers und so weiter zur Anwendung kommt und welche Konsequenzen das für die betreffenden Urlauber hat, muss im konkreten Einzelfall anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden.
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