Man staunt nicht schlecht, wenn man das erste Mal diesen Umkleidebereich betritt. Die Vorstellung, dass die Kamera permanent läuft, während die Leute sich umziehen, nach dem Duschen abtrocknen oder einfach nur in der Nase popeln, ist eigenartig. Alles wird aufgezeichnet und bleibt eine Woche auf den Bändern, so teilt es die Geschäftsleitung auf einem Aushang am Eingang zum Umkleidebereich mit. Nach einer Woche werden sämtliche Bänder neu bespielt. Man sei sich durchaus bewusst, dass es sich um sehr sensible Daten handle, doch um den Diebstahl im Sportzentrum einzuschränken, habe man sich zu diesem Schritt entschlossen.
Kameraüberwachung in der Umkleidekabine - legal oder Graubereich?
- Freitag, den 27. August 2010 um 14:40 Uhr
- Marco Bertram
- Bereich: Magazin -
- Gesellschaft
Man staunt nicht schlecht, wenn man das erste Mal diesen Umkleidebereich betritt. Die Vorstellung, dass die Kamera permanent läuft, während die Leute sich umziehen, nach dem Duschen abtrocknen oder einfach nur in der Nase popeln, ist eigenartig. Alles wird aufgezeichnet und bleibt eine Woche auf den Bändern, so teilt es die Geschäftsleitung auf einem Aushang am Eingang zum Umkleidebereich mit. Nach einer Woche werden sämtliche Bänder neu bespielt. Man sei sich durchaus bewusst, dass es sich um sehr sensible Daten handle, doch um den Diebstahl im Sportzentrum einzuschränken, habe man sich zu diesem Schritt entschlossen.
Die Geschäftsleitung versichere, dass die Daten keinem anderen zugänglich sind und nur im Falle eines Einbruchs verwendet würden. Nur die Geschäftsleitung habe Zugang zu den Aufzeichnungen. Immerhin, doch wer schließt aus, dass am Abend nicht die Geschäftsleitung die Aufzeichnungen sichtet. Es gebe eh nichts zu sehen? Wer sagt das? Mehr zu sehen gibt es in der Peepshow auch nicht. Wenn man sich nach dem Duschen auf gut Deutsch gesagt den Schwengel trocken rubbelt, ist das schon eine ganze Menge. Wenn man sich nach dem Sport die nassgeschwitzte Unterwäsche herunterstreift, möchte man eigentlich nicht explizit beobachtet werden.
Die interessante Frage lautet, ob in Deutschland solch eine Kameraüberwachung überhaupt rechtlich betrachtet zugelassen ist. In zahlreichen Foren wird diese heiße Frage bereits sehr emotional diskutiert. Ganz klar nicht zulässig, schreiben zahlreiche User. Manch einer beruft sich auf Paragraph 201 a StGB. Umkleidekabinen gelten darin als "besonders geschütze Räume". Im Strafgesetzbuch wird jedoch von "unbefugt" gesprochen. Im besagten Sportcenter wird der Kunde über die Kameraüberwachung mit Hilfe des angebrachten Flyers informiert, doch reicht das? Unterschreiben tut man am Empfangstresen nichts, das Infoblatt kann leicht übersehen werden und auch die Kameras sind für manche nicht auf dem ersten Blick sichtbar.
Foto oben: Mann mit Getränk in einer Sauna (www.frontalvision.com)
Foto unten: Graffiti an einer Berliner Hauswand
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