Mit dem Kinderwagen die Rolltreppe hoch - das fühlt sich noch recht sicher an. Mit dem Kinderwagen die Rolltreppe runter - das kann für eine zierliche frisch gebackenen Mama schon eine wacklige Angelegenheit sein. Ist man / frau allerdings zu später Stund allein auf dem Bahnhof, hilft nur das Benutzen der Rolltreppe. Immerhin besser und sicherer als die Treppe herunter holpern.
Mit dem Kinderwagen barrierefrei durch die Stadt
- Dienstag, den 13. April 2010 um 10:15 Uhr
- Marco Bertram
- Bereich: Magazin -
- Gesellschaft
Mit dem Kinderwagen die Rolltreppe hoch - das fühlt sich noch recht sicher an. Mit dem Kinderwagen die Rolltreppe runter - das kann für eine zierliche frisch gebackenen Mama schon eine wacklige Angelegenheit sein. Ist man / frau allerdings zu später Stund allein auf dem Bahnhof, hilft nur das Benutzen der Rolltreppe. Immerhin besser und sicherer als die Treppe herunter holpern.
Gefordert wird nun eine Klarheit für Kinderwagen auf Rolltreppen. Zu diesem Punkt Stellung bezieht Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament. Anlass ist die Diskussion um die EU-Richtlinie 2006/42/EG zu grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Michael Cramer meint dazu: "Die durch die neue Richtlinie geschaffenen Verpflichtungen für Hersteller, bei Zugängen zu Rolltreppen Warnschilder wie 'Kinderwagen verboten' anzubringen, sind zutiefst bedauerlich und führen zur Verunsicherung. Zwar müssen solche Verbotsschilder nun aufgestellt werden, jedoch steht damit nicht das Mitführen von Kinderwagen auf Fahrtreppen als solches unter Strafe. Die Benutzung von Rolltreppen mit Kinderwagen geschieht damit lediglich auf eigene Gefahr.
Dieser Missstand unterstreicht abermals die Notwendigkeit eines massiven Ausbaus der Barrierefreiheit. Fahrtreppen gelten nicht als Bestandteil eines barrierefreien Transportsystems, wohl aber Aufzüge. Diese sind allerdings an vielen Stellen im öffentlichen Raum bislang Mangelware! Der verstärkte Einsatz von Aufzügen könnte nicht nur Unfällen mit Kinderwagen vorbeugen, sondern würde auch vielen anderen Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzen.Es ist mehr als bedauerlich, dass in unserer heutigen Gesellschaft, der Wert einer Maschine und deren korrekter Einsatz höher eingestuft werden, als die Sicherheit und Gesundheit der menschlichen Verkehrsteilnehmer. Auch die Haftungsfrage, die mit der Richtlinie einseitig auf die Nutzer abgewälzt wird, bedarf dringend einer Überarbeitung."
Der Hintergrund: Seit dem 29.12.2009 gilt für die Inbetriebnahme von Fahrtreppen die sogenannte Maschinenrichtlinie, die durch die Maschinenverordnung (9.GPSGV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Den Vorgaben wurde bereits bei der Neuausgabe der europäischen Norm EN 115-1 für Fahrtreppen und Fahrsteige Rechnung getragen.Â
Danach muss ein Gebots- und Verbotszeichen "Kinderwagen verboten" in der Nähe der Zugänge angebracht werden. Die neue Richtlinie fordert von Herstellern eine angemessene Reaktion auf "vernünftigerweise vorhersehbare" Fehlanwendungen. Dazu wird auch die Mitführung von Kinderwagen auf der Fahrtreppe gezählt! Berücksichtigt der Hersteller dies nicht, haftet er verschuldensunabhängig für das Ereignis.
Eigentlich ein Unding, dass mit dem Beschluss, endlich einen Aufzug zu bauen, bis 2009 gewartet wurde.Â
Da es bekanntlich am alten Bahnhof Ostkreuz nie Aufzüge und Rolltreppen gab, wäre der Bahnhof Frankfurter Allee stets eine Umsteigealternative gewesen, um in Richtung City oder Stadtrand zu gelangen...
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