Heute vor 80 Jahren - am 10. Dezember 1929 - trat in Deutschland das Opiumgesetz, der Vorläufer des Betäubungsmittelgesetzes, in Kraft. Seitdem ist unter anderem auch Cannabis in Deutschland verboten. Amphetamin wurde im Jahr 1941 dem Reichsopiumgesetz unterstellt. Das Opiumgesetz hatte bis 1972 den Umgang mit Betäubungsmitteln geregelt. Am 10. Januar 1972 löste schließlich das Betäubungsmittelgesetz das Opiumgesetz ab.
Achtzig Jahre Opiumgesetz in Deutschland
MB
Marco Bertram
Updated
Bereits 1909 fand in Shanghai eine internationale Opiumkonferenz statt. Die USA und Großbritannien wollten eine Opium-Prohibition voranbringen. Deutschland nahm an der internationalen Opiumkonferenz nicht teil.
Das 1929 in Deutschland in Kraft getretene Opiumgesetz beruhte auf einer Auflage nach dem Ersten Weltkrieg. Opium-Derivate und Kokain, die in der damaligen Medizin sehr verbreitet waren, wurden nun verschreibungspflichtig und waren nur noch unter Vorlage eines Rezeptes in der Apotheke erhältlich. 1941 wurde auch Amphetamin dem Reichsopiumgesetz unterstellt.
Betäubungsmittel waren damals laut Paragraph 1 des Opiumgesetzes: Rohopium, Opium für medizinische Zwecke, Morphin, Diacetylmorphin (Heroin), Kokablätter, Rohkokain, Kokain, Ekgonin, Indischer Hanf sowie alle Salze des Morphins, Diacetylmorphins (Heroins), Kokains und Ekgonins.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurde am 24. Dezember 1971 das erste Mal veröffentlicht und am 10. Januar 1972 neu bekannt gemacht. Neufassungen erfolgten am 28. Juli 1982 und am 1. März 1994.
Das BtMG ist ein Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt.
Das BtMG enthält drei Anlagen, die jeweils die Stoffe erfasst. Alkohol, Nikotin und Coffein wurden im BtMG nicht in den Anlagen aufgenommen. Etliche berauschende Substanzen von Pflanzen (z. Bsp. Stechapfel und Engelstrompeten) wurden ebenfalls nicht in den Anlagen erfasst.
Foto: Filmszene aus "Operation Milk"
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