FC Rot-Weiß Erfurt
- Marco
- Autor
- Abwesend
- Twixx
- Offline
- Beiträge: 4066
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
In der 47. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 4. August 2017 war im Erfurter Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
www.dfb.de/news/detail/5000-euro-geldstr...eefcf0979943a8e5326d
- Marco
- Autor
- Abwesend
www.turus.net/fotostrecke/sport/fc-rot-weiss-erfurt.html
- Red_Sport
- Offline
- Beiträge: 1148
www.turus.net/sport/fussball/9226-fc-rot...er-stacheldraht.html
- Twixx
- Offline
- Beiträge: 4066
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September 2017 wurde im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
www.dfb.de/news/detail/20000-euro-geldst...82beed135b4edde1849e
- Twixx
- Offline
- Beiträge: 4066
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Freitag ab 12.30 Uhr in Frankfurt mündlich den Einspruch des Drittligisten Rot-Weiß Erfurt gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 16. Oktober 2017. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Der Verein war am 16. Oktober vom Sportgericht wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden. Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September 2017 war im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt worden.
www.dfb.de/news/detail/dfb-sportgericht-...418d95f81fa8851bf395
- Twixx
- Offline
- Beiträge: 4066
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der mündlichen Einspruchs-Verhandlung gegen den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt die im Einzelrichterurteil verhängte Geldstrafe um 2000 Euro auf 18.000 Euro reduziert. Darüber hinaus kann der Verein nun bis zu 7000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Januar 2018 nachzuweisen wäre.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte anschließend: "Das Sportgericht hat die Strafe reduziert, weil sich Rot-Weiß Erfurt klar von den unschönen Vorkommnissen im Spiel gegen Jena distanziert und seinen eigenen Anhängern teilweise Stadionprivilegien entzogen hat. Ferner wurden auch die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vereins berücksichtigt."
Die Thüringer waren zunächst am 16. Oktober vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden. Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September 2017 war im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt worden.
Gegen das heute ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
www.dfb.de/news/detail/dfb-sportgericht-...418d95f81fa8851bf395