1. FC Lokomotive Leipzig

20 Dez 2016 20:53 #33520 von Marco
Marco antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig
FC Energie Cottbus vs. 1. FC Lokomotive Leipzig
Bei strömenden Regen hatte die RL-Partie einiges zu bieten. Ein hart umkämpftes Spiel auf dem Rasen (Endstand 2:1), guten Support (inkl. Pyro auf Gästeseite) auf den Rängen. Etwa hektisch wurde es nach dem Spiel in der Cottbuser Bahnhofshalle. Wie es dazu kam:

www.turus.net/sport/fussball/8842-energi...roemenden-regen.html
21 Dez 2016 13:13 #33522 von Marco
Marco antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig
05 Jan 2017 08:26 #33580 von Twixx
Twixx antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den 1. FC Lokomotive Leipzig wegen den Vorfällen beim Spiel gegen Carl Zeiss Jena (06.11.), gegen Hertha BSC II (11.12.) und gegen Energie Cottbus (18.12.) zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Ebenso muss der 1. FC Lok die Kosten des Verfahrens tragen.

Begründung des Sportgerichts:

1. In der 74. Spielminute des o.g. Meisterschaftsspiels beim FC Carl Zeiss Jena entzündeten Leipziger Anhänger im Gästeblock des 1. FC Lokomotive Leipzig zwei Rauchbomben.

2. Beim Spiel in Berlin zündeten Leipziger Anhänger nach dem Führungstreffer in der 21. Spielminute ein bengalisches Feuer.

3. In der 46. Spielminute des Spiels in Cottbus brannten Leipziger Anhänger im Fanblock vier stark rauchende Leuchtbengalos ab. In der 78. Spielminute wurde im Leipziger Block ein Knallkörper gezündet.

Diese Feststellungen beruhen auf den jeweiligen Angaben in den Spielberichten und den Berichten der Sicherheitsaufsichten.

Alle Fans des 1. FC Lokomotive Leipzig haben die Möglichkeit, die 1.500 Euro freiwillig zu spenden, damit die Strafe den Verein nicht zusätzlich belastet. In Zeiten knapper Kassen und ohne Spieltagseinnahmen sind derartige Ausgaben für den Verein völlig unnötig. 1.500 Euro Geldstrafe entsprechen ca. 2.500 Liter Heizöl, die gerade jetzt im Winter dringend benötigt werden.

Spendenkonto:
1. FC Lok Leipzig
Konto-Nr.: 129 4230 06
BLZ: 860 700 24
IBAN: DE16 860 700 240 1294230 06
BIC (SWIFT): DEUT DE DBLEG


www.lok-leipzig.com/verein/news/detail/a...fe-fuer-die-loksche/
27 Mär 2017 09:57 #33984 von Marco
Marco antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig
1. FC Lok Leipzig in Bischofswerda (HF Sachsenpokal)












03 Apr 2017 23:04 #34035 von Marco
Marco antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig
Mit 3:2 konnte der 1. FC Lokomotive Leipzig das RL-Duell gegen den BFC Dynamo gewinnen. Der Siegtreffer fiel im Bruno-Plache-Stadion vor 5.401 Zuschauern nach eigenem Rückstand in der 89. Minute. Auf Heimseite blieb es jedoch vergleichsweise ruhig. Der Grund: Die "Fanszene Lok" hat bis auf weiteres ihre Aktivitäten im Stadion eingestellt. (Fotos: Michael, Merlin)
* www.turus.net/fotostrecke/sport/1-fc-lok-leipzig.html








11 Mai 2017 09:33 #34332 von Red_Sport
Red_Sport antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig
+++ 23. Juli, 14 Uhr: 1. FC Lok vs. Queens Park Rangers +++
Im Rahmen der Saisoneröffnung für die Spielzeit 2017/18 kommt ein echter Leckerbissen ins Bruno-Plache-Stadion: QPR FC! Informationen zum Ticketverkauf folgen in den kommenden Tagen.

www.facebook.com/events/1672771796352202/
15 Jun 2017 16:41 #34592 von Twixx
Twixx antwortete auf 1. FC Lokomotive Leipzig

Der 1. FC Lokomotive Leipzig erhielt am Mittwoch das Urteil des Sportgerichts des SFV für die Vorgänge beim Halbfinale im Wernesgrüner Sachsenpokal: Bischofswerdaer FV - 1. FC Lokomotive Leipzig am 26. März 2017.

Darin wurde der 1. FC Lok zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro sowie einer Heimblocksperre für das nächste Lok-Heimspiel im Pokal-Wettbewerb verurteilt. Diese Maßnahme wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Geschäftsführer Martin Mieth:
"Wir haben das Urteil gestern zusammen mit unseren Anwälten geprüft und werden heute dagegen in Einspruch gehen."

Das Urteil im Wortlaut:

Das Sportgericht des SFV hat in der Sportrechtssache gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Pokalspiel um den Sachsenpokal zwischen Bischofswerdaer FV und 1. FC Lokomotive Leipzig vom 26.03.2017 [...] am 14.06.2017 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt.

1. Der Verein 1. FC Lokomotive Leipzig wird wegen Nichteinhaltung der Platzordnung gemäß § 36 Nr.7 der SFV- Rechts- und Verfahrensordnung i.V.m. § 53 der SFV Spielordnung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500,00 EUR verurteilt.

2. Der Verein 1. FC Lokomotive Leipzig wird beauflagt, im nächsten Heimspiel um den Sachsenpokal den Heimblock zu sperren.

3. Die Strafe unter Ziffer 2. wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt.

4. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 65,00 EUR trägt der Verein 1. FC Lokomotive Leipzig.

Gründe: Unmittelbar vor Spielbeginn, in der 52. Spielminute und der 112. Spielminute des o.g. Spiels des Sachsenpokals zündeten Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig diverse pyrotechnische Erzeugnisse. In der 110. Spielminute begannen die Gästefans den provisorischen doppelreihigen Bauzaun zu demontieren und sich mit den Verstrebungsstangen zu bewaffnen. Nach Spielende begannen die Gästefans mit dem Niederreißen der Bauzäune. Ferner wurden ein im Gästeblock stehender "Braustolz" Bierwagen sowie ein Grillstand stark beschädigt. Die eingesetzten Kräfte wurden mit allen im Gästeblock verfügbaren Gegenständen, Kisten, Flaschen, Senfeimern und Pyrotechnik beworfen. Diese Feststellungen beruhen auf dem Bericht des Spielbeobachters und der insoweit geständigen Einlassung des Vereins. Durch das festgestellte hat sich der Verein wegen Verletzung der sich aus § 53 Spielordnung ergebenden Pflichten gemäß § 36 Abs. 7 der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV schuldig gemacht. Für das Fehlverhalten seiner Anhänger haftet der Verein. Bei der Strafzumessung hat sich das Gericht von der Schwere der Delikte, der negativen Vorbildwirkung und den massiven Schäden einerseits und andererseits dem Geständnis und den ersten Handlungserfolgen des Vereins leiten lassen. Für die drei pyrotechnischen Vergehen erkennt das Gericht eine Geldstrafe von jeweils 1.800,00 EUR für schuld- und tatangemessen. Für das Niederreißen des Bauzauns und den in diesem Zusammenhang stehenden Beschädigungshandlungen erkennt das Gericht eine Geldstrafe von jeweils 4.000,00 EUR für schuld- und tatangemessen. Strafmildernd wurde die reuige und geständige Einlassung des Vereins gewertet. Insbesondere hat er erste konkrete Präventivmaßnahmen eingeleitet. Nach nochmaliger Abwägung erkennt das Gericht eine Gesamtgeldstrafe wie austenoriert für angemessen. Darüber hinaus war der Verein mit einer Sperre des Heimblocks beim nächsten Heimspiel zu belegen. Hierbei wird klarstellend darauf hingewiesen, dass als Heimspiele auch solche Spiele zu behandeln sind, die zwar anders angesetzt, aber getauscht wurden. Insofern ist die Geldstrafe nicht mehr geeignet, den Verein an seine Ordnungspflichten zu erinnern. Offensichtlich ist es dem Verein bislang nicht gelungen, alle seine Anhänger an die geltenden Ordnungen zu binden. Von daher bedurfte er einer weiteren Folgenanordnung. Um den Verein Gelegenheit zur Besserung zu geben, wurde diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Verein hat sich in der Vergangenheit nachweislich bemüht, in Anhängerschaft bestehende Defizite in Bezug auf Sicherheit und Ordnung abzustellen. Der Verein hat erkannt, dass es ohne solche Maßnahmen nicht möglich sein wird, einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund war es noch möglich, diese Auflagenstrafe zur Bewährungszeit auszusetzen. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre bestimmt, um auch dem Verein nicht nur kurzfristig an die Aufrechterhaltung seiner Bemühungen zu erinnern. Da der Verein verurteilt wurde, hat er auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.


www.lok-leipzig.com/verein/news/detail/a...trafe-gegen-den-fcl/