Polizeieinsätze beim Fußball: Schluss mit dem Einsatz von Reizgas bzw. Pfefferspray!

25 Jul 2016 14:10 #31969 von Rafael
Polizei, Pfefferspray und Präzisionswaagen

Bei Niedersachsens Polizei spielen Präzisionswaagen künftig eine wichtige Rolle: Gewogen wird der Verbrauch von Pfefferspray. Der Grund: In Zukunft will man genau wissen, wie viel von diesem Reizstoff bei Einsätzen auf mutmaßlich widerspenstige Demonstranten niedergegangen ist.


www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/han...pfefferspray136.html
13 Sep 2016 07:47 #32445 von Jonas
Ein "gutes" Beispiel, bei dem man sieht, wie Pfeffer en masse sinnfrei eingesetzt wird:

Polizeigewalt in Luckenwalde. Pokalspiel gegen Babelsberg 03:

vimeo.com/182357671
13 Sep 2016 18:39 #32474 von KML

Jonas schrieb: Ein "gutes" Beispiel, bei dem man sieht, wie Pfeffer en masse sinnfrei eingesetzt wird:

Polizeigewalt in Luckenwalde. Pokalspiel gegen Babelsberg 03:

vimeo.com/182357671


Nachdem es auf VIMEO gelöscht wurde (von wem auch immer), ist es jetzt hier zu sehen:

www.dailymotion.com/video/x4t12q0_polize...lt-luckenwalde_sport
26 Okt 2016 21:20 #33035 von Rostocker
Kennzeichnungspflicht für Polizisten endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern

Hallo Hansafans,

im neuen Koalitionsvertrag der SPD-geführten Landesregierung, mit der CDU als Juniorpartner, soll in der nun anstehenden Legislaturperiode eine Kennzeichnungspflicht für Beamte der Landespolizei eingeführt werden. Nachdem 2014 ein Antrag der Grünen in dieser Sache am Widerstand der von Lorenz Caffier geführten CDU im Landtag gescheitert war, muss der Innenminister nach dem erneuten Wahldebakel für seine Partei kleinere Brötchen backen. So heißt es im Koalitionsvertrag unter Punkt 384: „Es wird eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung von Beamtinnen und Beamten in geschlossenen Einheiten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingeführt.“.

Wie das konkret aussehen wird und wann wir tatsächlich individuelle Kennzeichen an der Uniform der Polizisten bei Fußballspielen sehen, bleibt zunächst offen. Trotzdem sollen künftig auch Beamte der Bereitschaftspolizei und Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die in der Vergangenheit während der Arbeitszeit besonders häufig durch strafbare Handlungen aufgefallen sind, identifizierbar werden.

Wir als Blau-Weiß-Rote Hilfe begrüßen diese Vereinbarung ausdrücklich und fordern eine möglichst baldige Umsetzung.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock


blau-weiss-rote-hilfe.de/kennzeichnungsp...klenburg-vorpommern/
07 Nov 2016 23:15 #33191 von Marco
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25 Nov 2016 08:04 #33350 von BoyZ
Klage gegen Pfefferspray als Einsatzmittel der Polizei nun beim Bundesverfassungsgericht

Ein von der Polizei durch einen Einsatz von Pfefferspray verletzter Fußballfan hat mit Datum vom 23.09.2016 Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von Pfefferspray eingelegt, da es sich dabei um einen nach dem Biowaffen-übereinkommen verbotenen Kampfstoff handelt.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei des Freistaats Bayern. Der Beschwerdeführer stützt sich darauf, dass, so der Beschwerdeführer, „Pfefferspray ein durch das internationale Biowaffenabkommen, welchem sich auch die Bundesrepublik 1983 angeschlossen hat, verbotener Kampfstoff ist“ und „ein für militärische Zwecke international verbotener Kampfstoff unter keinen Umständen gegen die eigene zivile Bevölkerung eingesetzt werden“ darf.

Tatsächlich kommt es aber fast täglich zu Einsätzen von Pfefferspray durch die Polizei.

Besonders betroffen sind dabei vor allem in letzter Zeit Fußballfans, gegen die immer häufiger mit Pfefferspray vorgegangen wird. Der Beschwerdeführer wurde in seiner Funktion als Mitarbeiter der Rot-Schwarzen Hilfe Zeuge „von augenscheinlich willkürlichen Einsätzen auch gegen Unbeteiligte, ohne dass eine Vorankündigung erfolgte“. Durch den Einsatz von Pfefferspray kommt es offensichtlich zunehmend auch zu Verletzungen von unbeteiligten Dritten, welche offensichtlich bewusst in Kauf genommen werden.

Der Beschwerdeführer selbst wurde in seiner Funktion als Mitarbeiter der Rot-Schwarzen Hilfe bei einem Fußballspiel im April 2012 in Nürnberg durch einen Polizisten erst in das Gesicht geschlagen und im Anschluss mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und, nachdem er zu Fall kam und hilflos auf dem Boden lag, erneut mit Pfefferspray besprüht.

Der Beschwerdeführer reichte nach Abschluss des Verfahrens gegen den zwischenzeitlich suspendierten Polizeibeamten 2014 Klage gegen den Freistaat Bayern zum Verwaltungsgericht Ansbach ein mit dem Ziel, dass dem Freistaat Bayern verboten wird, Pfefferspray weiterhin durch die Polizei einzusetzen. Das Verwaltungsgericht Ansbach verhandelte im Termin im März 2016 allerdings gar nicht erst zur Sache, sondern wies die Klage aus formalen Gründen ab, da dem Kläger das Rechtschutzbedürfnis fehle.

Mit der gleichen Argumentation wies auch der Bayerische Verwaltungs-gerichtshof im August 2016 die Berufung zurück, so dass dem Beschwerde-führer nur der Weg zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe blieb, um den Freistaat Bayern zur Einhaltung des Biowaffenübereinkommens zu verpflichten.


www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/klar...esverfassungsgericht